Kein Titel (1920 × 1042 px)

Sparen Sie 50 % mit dem Reparatur Bonus

Pro E-Gerät kann ein Bon für eine Reparatur und/oder einen Kostenvoranschlag genutzt werden. Sobald dieser Bon bei einem Partnerbetrieb eingelöst wurde, kann ein neuer Bon erstellt und für die Reparatur eines weiteren Elektro- oder Elektronikgerätes genutzt werden. 

Reparaturbonus

Reparaturbonus für Privatpersonen profitieren Sie, wenn Sie ihren Wohnsitz in Österreich haben, den Bon hier unter Angabe Ihrer Daten beantragen und diesen dann bei einem Partnerbetrieb einlösen.

Sie können den Reparaturbonus so lange beantragen, wie Budgetmittel vorhanden sind. In der ersten Förderphase längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2023. Die Förderaktion geht bis zum Jahr 2026.  

Die Förderung bekommen Sie für Elektro- und Elektronikgeräte, wie sie üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Zum Beispiel Küchenmaschinen, Wasserkocher, Smartphones etc. Alle förderbaren Geräte finden Sie in der Geräteliste. Es darf kein Anspruch auf Garantie, Gewährleistung und auf Ersatz von Dritten (z.B. Versicherung) bestehen und die Geräte müssen sich in Ihrem Besitz befinden. 

Ein lieb gewonnenes Stück kann weiterhin genutzt werden.
Reparatur-Know-how, handwerkliche Tradition und wertvolle Arbeitsplätze bleiben in der Region erhalten.

Reparaturbetriebe und die heimische Reparaturszene werden gestärkt.

Registrieren Sie sich unter

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) fördert mit dem Reparaturbonus die Wiederinstandsetzung von elektrischen und elektronischen Geräten, welche üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Der Reparaturbonus wird aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds „Next Generation EU“ finanziert und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 130 Millionen Euro bis zum Jahr 2026.